Delikt vs. Kriminalität: Unterschied und Vergleich

Delikte sind zivilrechtliche Verstöße, die Einzelpersonen Schaden oder Verlust zufügen und eine rechtliche Haftung nach sich ziehen. Sie werden durch zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz angegangen. Andererseits handelt es sich bei Straftaten um Straftaten gegen den Staat oder die Öffentlichkeit, die von der Regierung verfolgt werden und strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen können.

Key Take Away

  1. Eine unerlaubte Handlung ist ein zivilrechtliches Vergehen, das einer anderen Person Schaden oder Verlust zufügt, was zu einer gesetzlichen Haftung und einer möglichen Entschädigung für die geschädigte Partei führt.
  2. Ein Verbrechen ist eine Handlung oder Unterlassung, die gegen ein Gesetz verstößt und zu einer von einer Regierungsbehörde verhängten Bestrafung wie Geld- oder Gefängnisstrafen führen kann.
  3. Der Hauptunterschied zwischen den beiden liegt in ihrer Rechtsnatur: unerlaubte Handlungen sind zivilrechtliche Ungerechtigkeiten, die sich auf Entschädigung konzentrieren. Zugleich sind Verbrechen Straftaten gegen die Gesellschaft mit dem Fokus auf Strafe.

Delikt gegen Verbrechen

unerlaubte Handlung ist ein zivilrechtliches Unrecht, das einer anderen Person einen Schaden oder eine Verletzung zufügt, was zu einer gesetzlichen Haftung für den Übeltäter führt, wobei der Schaden ein zivilrechtliches Unrecht ist, das den Interessen einer Person schadet. Verbrechen ist ein Vergehen gegen die Gesellschaft, das vom Staat mit einem Strafverfahren geahndet wird.

Delikt gegen Verbrechen

Eine unerlaubte Handlung ist ein neues Wort in der Welt der Kriminalität. Obwohl es mit Kriminalität gleichgesetzt wird, unterscheidet sich seine Verwendung auf subtile Weise. Eine unerlaubte Handlung ist eine unrechtmäßige Handlung einer Person, die einer Person erhebliche seelische oder körperliche Leiden oder Verluste zufügt.

Ein Verbrechen ist eine beleidigende und unerlaubte Handlung, die eine heftige Verurteilung durch die Rechtswesen und Gesellschaft. Es ist immer vorsätzlich und fügt dem Opfer großen Schaden zu, sogar den Verlust des Lebens.


 

Vergleichstabelle

MerkmalKuchenVerbrechen
Natur des UnrechtsZivil falschÖffentlich falsch
BeteiligtenOpfer (Kläger) vs. Übeltäter (Beklagter)Staat (Anklage) vs. Angeklagter
ZielSchadensersatzBestrafung des Täters und Abschreckung
BeweislastÜberwiegen der Beweise (wahrscheinlicher als unwahrscheinlich)Zweifelsfrei
PflegestandardFahrlässigkeit, verschuldensunabhängige Haftung oder vorsätzliche HandlungMens rea (Schuldgefühl) ist oft erforderlich
GerichtssystemZivilgerichtStrafgericht
RemediesGeldschadenersatz, einstweilige VerfügungenGeldstrafen, Freiheitsstrafe, Bewährung
BeispieleFahrlässigkeit (Autounfall), üble Nachrede, ProdukthaftungDiebstahl, Körperverletzung, Mord

 

Was ist unerlaubte Handlung?

Definition von Delikt

Eine unerlaubte Handlung kann als ein zivilrechtliches Vergehen definiert werden, das einer Person Schaden oder Verlust zufügt und zu einer rechtlichen Haftung des Täters führt. Es umfasst ein breites Spektrum an Handlungen, von vorsätzlichen Handlungen über fahrlässiges Verhalten bis hin zu verschuldensunabhängigen Haftungsdelikten.

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Arten von Delikten

Vorsätzliche unerlaubte Handlungen

Vorsätzliche unerlaubte Handlungen liegen vor, wenn eine Person vorsätzlich Handlungen ausführt, die einer anderen Person Schaden zufügen. Beispiele hierfür sind Körperverletzung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch.

Fahrlässigkeitsdelikte

Unter Fahrlässigkeit versteht man das Versäumnis, angemessene Sorgfalt anzuwenden, wodurch andere geschädigt werden. Wesentliche Elemente der Fahrlässigkeit sind Sorgfaltspflicht, Pflichtverletzung, Schadensursache und Schadensersatz. Häufige Beispiele sind Autounfälle und Ausrutscher.

Strenge Haftungsdelikte

Die Gefährdungshaftung begründet eine rechtliche Haftung unabhängig von Verschulden oder Vorsatz. Sie gilt für bestimmte Tätigkeiten oder Produkte, die von Natur aus gefährlich sind, wie etwa äußerst gefährliche Tätigkeiten oder fehlerhafte Produkte.

Elemente einer unerlaubten Handlung

Fürsorgepflicht

Unter Fürsorgepflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, vernünftig zu handeln und zu vermeiden, anderen Schaden zuzufügen. Das Bestehen einer Pflicht ist ein entscheidendes Element für die Haftungsbegründung.

Pflichtverletzung

Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Verantwortliche die gebotene Sorgfalt nicht einhält. Sie ist ein zentraler Bestandteil beim Nachweis von Fahrlässigkeit.

Causation

Die Kausalität stellt den Zusammenhang zwischen den Handlungen des Beklagten und dem vom Kläger erlittenen Schaden her. Es umfasst sowohl die tatsächliche Ursache (tatsächliche Ursache) als auch die unmittelbare Ursache (rechtliche Ursache).

Schadensersatz

Unter Schadensersatz versteht man den ersatzfähigen Schaden, den der Geschädigte erlitten hat. Sie können ökonomischer (monetärer) oder nichtwirtschaftlicher (Schmerz und Leid) Natur sein.

Verteidigung gegen unerlaubte Handlungen

Als Reaktion auf einen Anspruch aus unerlaubter Handlung können mehrere Einreden erhoben werden, darunter Einwilligung, Selbstverteidigung, Mitverschulden und Risikoübernahme. Jede Verteidigung zielt darauf ab, die Haftung für das behauptete Fehlverhalten zu mildern oder auszuschließen.

Rechtsbehelfe im Deliktsrecht

Schadensersatz

Ziel des Schadensersatzes ist es, dem Geschädigten den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen, einschließlich medizinischer Kosten, Sachschäden und entgangenem Lohn.

Strafschäden

Strafschadenersatz kann zugesprochen werden, um den Angeklagten für ungeheuerliches Verhalten zu bestrafen und andere von einem ähnlichen Verhalten abzuhalten.

Unterlassungsanspruch

Bei einem Unterlassungsanspruch handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, die den Beklagten dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung einzustellen oder durchzuführen. Dies wird häufig dann angestrebt, wenn der finanzielle Schadensersatz nicht ausreicht.

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Was ist Kriminalität?

Kriminalität definieren

A. Rechtliche Perspektive

Kriminalität bezieht sich aus rechtlicher Sicht auf Handlungen oder Verhaltensweisen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen. Die rechtlichen Definitionen variieren je nach Gerichtsbarkeit, daher ist es wichtig, bei der Analyse von Straftaten den kulturellen und rechtlichen Kontext zu berücksichtigen.

B. Gesellschaftliche Perspektive

Aus gesellschaftlicher Sicht kann Kriminalität als Verhalten definiert werden, das von akzeptierten gesellschaftlichen Normen abweicht. Dazu gehören Verhaltensweisen, die das harmonische Funktionieren von Gemeinschaften stören und bei Einzelpersonen zu Schaden, Angst oder Stress führen können.

Arten von Kriminalität

A. Persönliche Verbrechen

  1. Gewaltverbrechen: Straftaten, bei denen es um Körperverletzung oder die Androhung von Personenschäden geht, wie z. B. Körperverletzung, Raub und Tötung.
  2. Eigentumsdelikte: Straftaten gegen Eigentum, einschließlich Einbruch, Diebstahl und Vandalismus.

B. Wirtschaftskriminalität

  1. Betrug: Täuschende Praktiken, die darauf abzielen, unfaire oder rechtswidrige Vorteile zu erzielen.
  2. Unterschlagung: Veruntreuung von einer Einzelperson anvertrauten Geldern.

C. Verbrechen ohne Opfer

  1. Drogendelikte: Straftaten im Zusammenhang mit dem Besitz, der Verteilung oder der Herstellung kontrollierter Substanzen.
  2. Prostitution: Beteiligung an sexuellen Aktivitäten gegen Geld.
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D. Organisierte Kriminalität

  1. Mafia- und Bandenaktivitäten: Koordinierte kriminelle Aktivitäten organisierter Gruppen.
  2. Geldwäsche: Verschleierung der Herkunft illegal erlangten Geldes.

Ursachen der Kriminalität

A. Soziologische Faktoren

  1. Armut : Wirtschaftliche Ungleichheiten tragen zu kriminellem Verhalten bei.
  2. Bildungswesen: Fehlender Zugang zu hochwertiger Bildung, was kriminelle Tendenzen beeinflusst.

B. Psychologische Faktoren

  1. Geistige Gesundheitsprobleme: Störungen, die das Verhalten und die Entscheidungsfindung beeinträchtigen.
  2. Trauma und Missbrauch: Erfahrungen, die zu maladaptiven Bewältigungsmechanismen führen.

C. Umweltfaktoren

  1. Einfluss der Nachbarschaft: Umgebungen mit hoher Kriminalität, die kriminelles Verhalten begünstigen.
  2. Drogen- und Alkoholmissbrauch: Drogenmissbrauch, der zu Straftaten beiträgt.

Gesellschaftliche Auswirkungen

A. Strafjustizsystem

  1. Strafverfolgung: Rolle bei der Kriminalprävention, -ermittlung und -festnahme.
  2. Rechtsordnung: Rechtsprechung und Verurteilung von Personen, denen Straftaten vorgeworfen werden.

B. Rehabilitation und Bestrafung

  1. Gefängnissystem: Methoden der Inhaftierung und Rehabilitation.
  2. Gemeinschaftsprogramme: Alternative Ansätze zur Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft.
Kriminalität

Hauptunterschiede zwischen unerlaubter Handlung und Kriminalitäte

  • Art des Fehlverhaltens:
    • Delikt: Dabei handelt es sich um ein zivilrechtliches Unrecht oder einen Schaden, der einer Person oder ihrem Eigentum zugefügt wird und eine rechtliche Haftung für den Täter nach sich zieht.
    • Verbrechen: Stellt einen Verstoß gegen das öffentliche Recht dar, schadet der Gesellschaft als Ganzes und wird von der Regierung strafrechtlich verfolgt.
  • Kläger vs. Anklage:
    • Delikt: Das Opfer (Kläger) erhebt Klage auf Schadensersatz.
    • Verbrechen: Die Strafverfolgung wird von der Regierung im Namen der Gesellschaft eingeleitet, und das Opfer kann zwar Zeuge sein, leitet aber nicht das Gerichtsverfahren.
  • Bestrafung:
    • Delikt: Bei den Abhilfemaßnahmen handelt es sich in der Regel um eine finanzielle Entschädigung (Schadensersatz), die dem Kläger zuerkannt wird.
    • Verbrechen: Zu den Strafen können Geldstrafen, Bewährungsstrafen, Freiheitsstrafen oder andere vom Staat verhängte Strafen gehören.
  • Absicht:
    • Delikt: Absicht kann vorhanden sein oder auch nicht; Fahrlässigkeit kann für eine Haftung ausreichend sein.
    • Verbrechen: Erfordert oft einen schuldhaften Geisteszustand (mens rea), wie Vorsatz oder Rücksichtslosigkeit.
  • Gerichtsverfahren:
    • Delikt: Zivilklagen werden vom Kläger gegen den Beklagten eingereicht.
    • Verbrechen: Gegen den Angeklagten wird von der Regierung ein Strafverfahren eingeleitet.
  • Beweislast:
    • Delikt: Im Allgemeinen muss der Kläger die Haftung des Beklagten durch überwiegende Beweismittel nachweisen.
    • Verbrechen: Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei nachweisen.
  • Ziel:
    • Delikt: Ziel ist in erster Linie die Entschädigung des Opfers für erlittene Verluste.
    • Verbrechen: Konzentriert sich hauptsächlich auf Bestrafung, Abschreckung und den Schutz der Gesellschaft.
  • Auflösung:
    • Delikt: Wird häufig durch Vergleichsverhandlungen oder ein Zivilverfahren gelöst.
    • Verbrechen: Wird durch Strafverfahren, Vergleichsverhandlungen oder alternative Strafen geklärt.
  • Beispiel:
    • Delikt: Ein Autounfall mit Personenschaden aufgrund von Fahrlässigkeit.
    • Verbrechen: Raub, eine Straftat, die Diebstahl mit der Absicht beinhaltet, jemandem durch Gewalt oder Drohung sein Eigentum zu entziehen.
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Bibliographie
  1. https://heinonline.org/hol-cgi-bin/get_pdf.cgi?handle=hein.journals/bulr76&section=22
  2. https://ir.law.fsu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1185&context=articles

Letzte Aktualisierung: 08. März 2024

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22 Gedanken zu „Delikt vs. Kriminalität: Unterschied und Vergleich“

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